Beratung von Uwe Thierbach rund Rentenversicherung & Finanzberatung

Uwe Thierbach - Absicherung / Vorsorge

Absicherung und Vorsorge - Finanzberatung und Versicherungsvergleiche

Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung, Wohngebäudeversicherung und mehr

Stellen Sie sich vor es gäbe keine Versicherungen — wollen Sie das Risiko selber und alleine tragen?

In früheren Zeiten als Hab und Gut zum Beispiel durch Feuer vernichtet wurde, war die eigene Existenz bedroht. Stellte sich jedoch heraus, dass ein Brand gelegt wurde, ging man dem Brandstifter sprichwörtlich an den Kragen.

Diese Handgreiflichkeiten führten zu heftigen Streitigkeiten, bis ein Richter ein Urteil sprach. Danach war nicht selten der Beklagte sein Eigentum los (zahlungsunfähig). Was würden Sie heute ohne Versicherungen machen — das Faustrecht wieder einführen?

Versicherungsvergleiche & private Vorsorge rund um Berufsunfähigkeit, Rentenversicherung, Kfz-Versicherung u.v.m.

Verfügungen und Vollmachten

Schon früher an später denken

Wer handelt für sie, wenn Sie nicht können?

Durch Krankheit oder Unfall können Sie ausfallen oder zum Betreuungsfall werden.

Wer entscheidet dann über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen?

Leider besteht in Deutschland nicht automatisch die Möglichkeit, dass Sie durch den Ehepartner oder Familienangehörige vertreten werden können. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen gerichtlichen Betreuer. Selbst wenn das Gericht Ihren Partner als gerichtlichen Betreuer bestellt, sind Sie ab diesem Zeitpunkt rechtlich zwei getrennte Personen.

Wollen Sie, dass evtl. ein Fremder über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen entscheidet oder Ihr Partner plötzlich nicht mehr frei handeln darf?

Nur mit rechtskonformen Vollmachten können Sie selbstbestimmt bleiben.

  • Betreuungsverfügung: Bestimmen SIE Ihre persönliche Vertrauensperson!
  • Patientenverfügung: Setzen SIE Ihr Selbstbestimmungsrecht durch!
  • Vorsorgevollmacht: Regeln SIE die Dinge so, wie Sie es wünschen!

Zusätzlich eingearbeitet für Selbständige und Unternehmer

    • Unternehmervollmacht: Entscheiden SIE, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird. Und vor allem von wem!

Wir stehen hier mit einem Dienstleister in Kooperation, der sich mit spezialisierten Anwälten um diese wichtigen Fragen kümmert und Ihnen Lösungen für den Fall der Geschäftsunfähigkeit bietet.

In einigen Fällen können die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Einfach und preiswert zur rechtskonformen Vollmacht

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Verfügungen und Vollmachten

Altersvorsorge

Verlassen Sie sich nicht nur auf den Staat

Wissen Sie eigentlich, wie viel gesetzliche Rente Sie herausbekommen? Eigentlich müssten Sie im Bilde sein: Denn seit einigen Jahren verschickt die Deutsche Rentenversicherung eine Hochrechnung Ihres Rentenkontos. Es kommt selten viel dabei heraus. Auch wer jahrzehntelang ackert und hohe Beiträge zahlt, hat kaum Aussicht auf mehr als 2.000 Euro Monatsrente – brutto. Denn für so viel Rente verlangt die gesetzliche Versicherung 37 Jahre lang den Höchstbeitrag. Das sind aktuell immerhin 1.074,60 Euro – im Monat.

Die breite Masse der Beitragszahler erwartet ohnehin ein sehr viel bescheideneres Altersalmosen: Wer etwa 40 Jahre lang durchschnittlich verdient und den dafür fälligen Rentenbeitrag abführen muss (aktuell knapp 500 € im Monat), bekommt eine Rente von 1088 € brutto. Davon gehen dann übrigens Kranken- und Pflegeversicherung (voller Beitrag!) sowie gegebenenfalls auch noch Steuern ab. Wer auf weniger Verdienst und Jahre – etwa wegen Arbeitslosigkeit – kommt, schneidet noch viel schlechter ab. Üppige Renten zahlt die gesetzliche Rentenversicherung also sicher nicht aus.

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Ein Drittel kommt vom Bundeshaushalt

Trotzdem ist es eine gigantische Summe: rund 240 Milliarden Euro im Jahr. Ein Drittel davon kommt aus dem Bundeshaushalt, also nicht von den allgemeinen Beitragszahlern, sondern von den Steuerzahlern. Es sind teilweise Beiträge – etwa für Hartz-IV-Empfänger – aber auch Zuschüsse, für die eigens schon mal die Mehrwertsteuer und später auch die Mineralölsteuer kräftig erhöht worden sind (Daran erinnert sich heute kaum noch jemand: Der offizielle Grund für die Erhöhung war es, die Beiträge unter 20 Prozent halten zu können...).

1889 lag das Renteneintrittsalter bei 70 Jahren

Das Problem unseres gesetzlichen Rentensystems sind nicht üppige Altersbezüge für heutige Rentner. Das Problem ist, dass es zu viel verspricht: 1889, als die gesetzliche Rentenversicherung anlief, lag das Renteneintrittsalter bei 70 Jahren. So alt wurden damals fünf Prozent der Bevölkerung. Heute sind bereits 20 Prozent der Deutschen älter als 60 – und die Rente muss im Schnitt bis zum 80. Lebensjahr reichen. Da aber im System so gut wie nichts auf der hohen Kante liegt, muss die längere Rentenbezugsdauer, wie es im Amtsdeutsch heißt, von den aktiven Beschäftigten über ihre Beiträge finanziert werden.

Leider wächst die Zahl der dafür infrage kommenden Arbeitnehmer nicht so schnell wie die Zahl der Rentner. Das ist schon allein deshalb so, weil die heute 30– bis 50–Jährigen nicht genug Kinder zur Welt gebracht haben. Darauf stützt sich aber das Umlagesystem, denn wenn weniger Köpfe nachkommen, reichen deren Beiträge nicht für immer mehr Rentner. In der Krise nehmen die sozialversicherungspflichtigen Jobs sogar ab. So bleibt es traurige Wahrheit, dass 100 Arbeiter und Angestellte aktuell knapp 70 Rentner finanzieren müssen. Etwa ab dem Jahr 2030 wird die Zahl der Jobber und Ruheständler annähernd gleich sein. Deshalb müssten verantwortungsvolle Politiker alles daran setzen, dass immer mehr Menschen immer länger im Job bleiben können (und leider auch müssen) und dass sie leichter sparen können.

Berufsunfähigkeit

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist heute unverzichtbar

BU Berufsunfähigkeitsversicherung

Erhebliche Auswirkungen auf die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente sind seit der Rentenreform 2002 eingetreten.

Alle Versicherten, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente. Die Leistungen wurden stark gekürzt, so gilt der Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente, das sind rund 34 Prozent vom letzten Bruttoeinkommen, nur für Erkrankte oder Verunglückte, die weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können.

Um die finanziellen Folgen beim Verlust der Arbeitskraft auszugleichen, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung heute unverzichtbar. Noch dringender benötigen Selbständige und Freiberufler diesen Schutz, weil sie in der Regel nicht einmal den Mindestanspruch auf eine staatliche Rente besitzen.

Beratung durch Uwe Thierbach zur Vermögensbildung in Nürnberg & Umgebung

RLV Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung zählt zu den wichtigsten Vorsorgeregelungen für die Hinterbliebenen. Sie dient dazu, wenn der Versicherte verstirbt, die Hinterbliebenen mit einem vorher fest vereinbarten Kapitalbetrag finanziell abzusichern. Falls in einer jungen Familie der Hauptverdiener ausfällt, drohen häufig wirtschaftliche Schwierigkeiten. Eine Witwen- und Waisenrente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung erst nach Ablauf der allgemeinen Wartezeit von 60 Monaten gezahlt. Für Berufsanfänger gibt es zwar Ausnahmeregelungen, aber die Ansprüche sind in jedem Fall äußerst gering. Denn die Rentenansprüche aus der Sozialversicherung hängen überwiegend davon ab, in welcher Höhe beziehungsweise wie lange der Versicherte Beiträge eingezahlt hat.

Insbesondere wer ein Darlehen für eine Wohnung oder ein Haus aufnimmt, sollte sich über eine Risikolebensversicherung beraten lassen. Die Versicherungsleistungen können die Hinterbliebenen dann dazu verwenden das Darlehen zu tilgen.

DD Dread Disease (Schwere Krankheiten)

Hier steht die Absicherung von schweren Krankheiten im Mittelpunkt. Eine schwere Krankheit kann jeden treffen. Wie bei vielen negativen Dingen neigt man zu der Annahme, dass nur Andere davon betroffen sind. Es kann jedoch jeden Einzelnen treffen. Die Zahlen der jährlichen Neuerkrankungen sprechen für sich: Schlaganfall 230.000, Herzinfarkt 300.000 und Krebs 426.800 (Quellen: Robert-Koch-Institut; Stiftung Deutsche Krebshilfe 2006)

Eine schwere Krankheit kann zu einem unvorbereitetem Unglücksfall führen. Die wenigsten Menschen haben eine Vorstellung, welche Auswirkungen damit einher gehen. Wie sich ihr Leben verändert, wenn sie von heute auf morgen ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können oder die Rückzahlung eines Kredits nicht mehr bedienen können und die Versorgung der eigenen Familie auf dem Spiel steht.

Ein Vorsorgeplan sichert die finanziellen Folgen einer schweren Krankheit durch eine sofortige Leistungsausschüttung wesentlich ab.

Freizeit

Schaden aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit

PHV Private Haftpflichtversicherung

Wer einen Schaden verursacht, ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit, muss dafür geradestehen. Er muss den Geschädigten angemessen entschädigen. Diese Verpflichtung zur Haftung ist gesetzlich geregelt.

Grundlage hierfür ist § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
«Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.»

Der Verursacher haftet mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lotteriegewinn kann zugegriffen werden.

Daher schützt nur eine Haftpflichtversicherung vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen.

Radfahren - PHV Private Haftpflichtversicherung
PUV Private Unfallversicherung

PUV Private Unfallversicherung

Was wäre wenn ...?

Über einen möglichen Schicksalsschlag, der die bisherigen Lebenspläne in Frage stellt, denkt niemand gerne nach. Doch zu einer verantwortlichen Lebensplanung gehört auch das Nachdenken über Risiken: Welche Folgen hätte ein längerer Krankenhausaufenthalt für die Familie, für das Einkommen?

Was bedeutet eine dauerhafte Behinderung für die weitere Zukunft? Für eine junge Mutter ergeben sich andere Notwendigkeiten und Bedürfnisse als für einen allein stehenden Angestellten.

Die private Unfallversicherung kann die Auswirkungen eines Unfalls finanziell ausgleichen. Die Ausgestaltung dieser Absicherung kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen erfolgen.

Gesundheit

Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.

Arthur Schopenhauer

GKV Zusatz-Krankenversicherung

In Deutschland sind über 70 Millionen Menschen GKV versichert. Gleichzeitig gibt es für diese Personen von den Anbietern eine überwältigende Vielzahl an Tarifen, die kaum zu überblicken ist. Von Top bis Flop ist alles anzutreffen. Wer eine bestimmte Erwartung an eine Zusatzversicherung hat, sollte diese auch formulieren können. Niemand geht in eine Schlachterei und verlangt ”Fleisch”. Wenn Sie dort einkaufen, wissen Sie genau wie Sie an Ihr Fleisch kommen, weil Sie die Unterschiede kennen.

Bei der Zusatz-Krankenversicherung helfen wir Ihnen herauszufinden mit welcher Lösung Sie Ihren bevorzugten Bereich besonders leistungsstark abgesichert haben möchten. Bei den verschiedenen Leistungsschwerpunkten wie Naturheilverfahren, Pflege, Sehhilfe, Stationär oder Zahn gibt es nicht die Eier legende Wollmilchsau. Eine fundierte Beratung klärt Ihren Bedarf.

Gesundheit schätzt man erst, wenn man sie verloren hat. (Deutsches Sprichwort)

GKV Zusatz-Krankenversicherung
Versicherungsmakler für Kapitalanlagen, Rentenversicherung - Beratung von Uwe Thierbach | Nürnberg

PKV Private Krankenvollversicherung

Die freie Arzt- und Krankenhauswahl sind für die PKV Grundüberzeugungen. Während sich die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung immer weiter zu einer Bevormundungsmedizin entwickelt, bestimmen privat Versicherte auch weiterhin eigenverantwortlich über ihre Gesundheitsversorgung.

Ohne die PKV wird das deutsche Gesundheitssystem die Herausforderungen der Zukunft kaum bewältigen können. In einer alternden Gesellschaft bleibt das medizinisch Notwendige nur dann für alle bezahlbar, wenn mehr Menschen und mehr Leistungen privat kapitalgedeckt abgesichert sind.

«Die PKV bekennt sich uneingeschränkt zu medizinischen Innovationen im Gesundheitswesen: Fortschritt wird bei uns nicht ausgebremst. Die PKV ist und bleibt auch in Zukunft Motor von Qualität, Innovation und Wachstum im Gesundheitswesen.»

Die Beiträge in der PKV sind so kalkuliert, dass privat Versicherte selbst für ihre mit dem Alter steigenden Gesundheitskosten vorsorgen. Nachwachsende Generationen werden nicht belastet. Solange die Versicherten jünger sind, werden mit einem Teil der Prämien Alterungsrückstellungen aufgebaut. Aus diesen werden später die im Alter ansteigenden Gesundheitskosten finanziert.

Privatversicherte zahlen für viele medizinische Leistungen höhere Honorare. Dafür erhalten diese eine sehr gute medizinische Versorgung. Mit ihren Honoraren stärken sie zugleich das gesamte Gesundheitssystem. Mit einem Teil dieser finanziellen Aufwendungen stehen Ärzten und Krankenhäusern Investitionsmittel für fortschrittliche Behandlungsmethoden und moderne Geräte bereit. Davon profitieren alle: privat und gesetzlich Versicherte.

Mobilität

Unfallschäden am eigenen Fahrzeug

Kfz Kraftfahrzeugversicherung

Wer sich ein Auto oder Motorrad kauft und damit Besitzer wird, muss es versichern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Teil- oder Vollkaskoversicherung ist freiwillig. In Deutschland darf kein motorisiertes Fahrzeug ohne Kfz-Haftpflicht auf die Straße. Sie deckt den Schadenersatz an schuldlosen Unfallopfern und bezahlt die Kosten für Sachschäden am Fahrzeug des Unfallgegners. Auch die Ausfallzeiten bzw. die Gebühren für die Nutzung eines Mietwagens werden erstattet.

8 von 10 Autofahrern wählen auch die Kaskoversicherung für das eigene Fahrzeug. Die Teilkasko zahlt den Wiederbeschaffungswert, wenn das Auto gestohlen wurde. Bei Diebstahl oder Zerstörung ist das serienmäßige Zubehör mitversichert, genauso die Beseitigung von Aufbruchspuren. Die Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug.

Kfz Kraftfahrzeugversicherung

Rechtsschutz

«Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Paar Schuhe!»

Oft gibt es verschiedene Sichtweisen, die zu Streitigkeiten führen.

Allein schon wenn der Ablauf unklar ist oder wenn es schwer ist bestimmte Vorgänge zu beweisen, dann geraten Parteien in Streit.

Gutes Recht hat seinen Preis. Das weiß jeder, der schon einmal in einen Rechtsstreit verwickelt war. So können bei einem Rechtsstreit über zwei Instanzen, bei dem es beispielsweise um zirka 8.000 € geht, Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 6.500 € anfallen. Hinzu kommen noch häufig die Kosten für Sachverständigen-Gutachten, Zeugen und weiteres.

Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht nur dann wichtig, wenn Sie einen Rechtsstreit verlieren und die gesamten Kosten, inklusive die des Gegners, zu tragen haben. Auch wenn Sie den Rechtsstreit gewonnen haben, kann man Sie zur Kasse bitten.

Sie bleiben auf Ihren eigenen anwaltlichen und Gerichtskosten ”sitzen”, wenn etwa Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig ist. Bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht tragen Sie in erster Instanz die eigenen Kosten immer selbst, unabhängig davon wie der Prozess ausgegangen ist.

Uwe Thierbach - Ihr Fachmann für Kapitalanlagen und Versicherungen

Spezialversicherungen

Sicher ist sicher...

Tierhalterhaftpflichtversicherung

"Sicher vor tierischen Risiken"

Ihr Hund fühlt sich angegriffen und bedroht beziehungsweise beißt plötzlich einen Passanten. Ihr Pferd erschreckt sich, scheut und verursacht einen Verkehrsunfall. Jedes Tier kann unberechenbar sein! Das kann schneller passieren als man selbst denken möchte. Aber wer haftet dann für die Schäden? Es sind Sie und zwar mit Ihrem gesamten Vermögen, wenn es sein muss ein Leben lang. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für jeden verantwortungsbewussten Tierhalter eine richtige Entscheidung.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadenersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.

Die Haftpflichtversicherung für Tierhalter ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind.

Vorgeschrieben ist eine Hundehalterhaftpflicht nur in einigen Fällen nach Landesrecht (Landeshundegesetze) und nur für jeweils verschiedene Teilbereiche der Hundepopulation. Einige Versicherungsgesellschaften schließen Hunde bestimmter Rassen aus oder erheben dafür erhöhte Beiträge.

Tierhalterhaftpflichtversicherung
Uwe Thierbach -Finanzanlagenfachmann (IHK)

Sicherheit im Ehrenamt

Ein Bürger, der in einem Ehrenamt aktiv wird, will sich in erster Linie für andere Menschen engagieren. Ohne die Bereitschaft zur freiwilligen Tätigkeit im Sportverein, in der Kirchengemeinde, einem Wohlfahrtsverband, in der Gemeinde oder einer Bürgerinitiative wäre unser Gemeinwesen kaum vorstellbar. Das soziale Engagement für andere Menschen darf nicht durch Unachtsamkeit in der Vorsorge bestraft werden. Wer Gutes tut, muss auch im Ernstfall richtig abgesichert sein.

Das Vertrauen darauf, dass nichts passieren wird, ist auch im Ehrenamt fahrlässig. Wer haftet im Schadensfall, wenn eine andere Person zu Schaden kommt oder der ehrenamtlich Tätige Eigentum des Trägers beschädigt? Vereine und Organisationen sollten ihre freiwilligen Helfer von der Haftung für Schäden durch Fahrlässigkeit freistellen. Der Verein und seine ehrenamtlichen Helfer sollten über eine Vereinshaftpflichtversicherung gesichert sein.

Absicherung für Bauherren

Mit Sicherheit zum Eigenheim!

Der Bauherr haftet in vielen Fällen schon während der Bauphase! Für die allermeisten Menschen ist ein Haus die Anschaffung fürs Leben. Dafür wird gespart und jeder Raum bis ins kleinste Detail geplant. Der Traum vom Eigenheim ist jedoch schnell ausgeträumt, wenn der Bauherr nicht richtig versichert ist.

Vor und während der Bauphase schützen:

  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung)
  • Bauhelfer-Unfallversicherung
  • Feuer-Rohbau-Versicherung
  • Glasversicherung
  • Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke
  • Restschuldlebensversicherung

Mit Baubeginn ist der Bauherr für Schäden, die auf der Baustelle entstehen, verantwortlich. Das können Schäden am Gebäude sein, aber auch für Personen, die auf der Baustelle zu Schaden kommen, haftet er.

Deshalb ist es wichtig sich frühzeitig zu informieren, welcher Versicherungsschutz bei Baubeginn und während der Bauphase angebracht ist. Welche Versicherungen sind bei Fertigstellung des Hauses und bei Einzug erforderlich? Kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie gern unverbindlich.

Laut Sozialgesetzbuch ist kraft Gesetzes durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, wer ehrenamtlich tätig ist:

  • an Aus- und Fortbildungsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen, Tageseinrichtungen für Kinder oder schulische Betreuungsmaßnahmen, allgemein- oder berufsbildenden Schulen und Hochschulen oder wer an Ausbildungsmaßnahmen für diese Tätigkeit teilnimmt
  • für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  • im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege

Eine fachkundige Person im Verein oder der Initiative sollte den Mitgliedern und Helfern als Ansprechpartner in Haftungs- und Versicherungsfragen zur Verfügung stehen.

Tipps rund um die Geldanlage und den Versicherungsschutz sowie Zusatzleistungen und mehr

Wohnen

Fundierte Analysen mit nachfolgender Beratung

VHV Verbundene Hausratversicherung

Der Wert von Möbeln, Teppiche, Lampen, Kleidung, Kinderspielzeug, Büchern, Haushaltstechnik, Gartengeräte, Computer oder Fernseher ist häufig größer als viele vermuten. Und im Laufe der Zeit steigt der Besitz durch weitere Anschaffungen. Ein Totalverlust — etwa nach einem Wohnungsbrand — ist vom Ersparten kaum zu ersetzen.

In der Regel versichert eine Hausratversicherung Ihr Eigentum gegen:

  • Feuer, Blitz, Explosion, Implosion

  • Einbruchdiebstahl

  • Leitungswasserschäden

  • Sturm und Hagel

  • Absturz von Luftfahrtzeugen

Eine Elementarschadenversicherung ergänzt die Absicherung. Bei zusätzlich wertvollem, beweglichem Eigentum wie Gemälden, Schmuck und Antiquitäten sollte der Versicherungsschutz optimiert werden.

Wohnen - Fundierte Analysen mit nachfolgender Beratung
Informationen über betriebliche Altervorsorge, vermögenswirksame Leistungen Direktversicherungen u.v.m.

VGV Verbundene Wohngebäudeversicherung

Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden leisten will, trägt auch Sorge dafür, dass dieser materielle Wert in keinem Fall verloren geht. Dabei sind die Varianten Kauf, Bauen oder Erbe zu unterscheiden.

Mit der Wohngebäudeversicherung werden in der Regel Gefahren wie Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion, sowie Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert. Das mit dem Haus verbundene Zubehör wie Markisen oder Dachantennen, aber auch das Gartenhaus auf dem Grundstück, die Garage oder der Carport, Zäune und Müllboxen sind versichert. Gegen Schäden durch die Elementargewalten wie Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck und Vulkanausbruch ist eine Zusatzversicherung zweckmäßig. Für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen besteht die Möglichkeit Ihren Versicherungsschutz zu erweitern.

Unterschiede: Was zahlt die Hausrat-, was die Wohngebäudeversicherung?

Für die äußere Hülle eines Hauses (Dach, Wände, Keller) und für die fest eingebauten Gegenstände oder dem fest verlegten Bodenbelag haftet die Gebäudeversicherung. Über die Hausratversicherung sind hingegen alle im Gebäude oder einer Wohnung befindlichen beweglichen Gegenstände versicherbar.

Grenzfall Einbauküche — Eine aus serienmäßigen Einzelteilen vom Mieter eingebaute Küche zählt zum Hausrat. Wird sie jedoch individuell auf den jeweiligen Raum zugeschnitten, gehört sie zum Wohngebäude. Grenzfall Einbaumöbel — Würde eine Trennung von anderen Gebäudeteilen zu Wertverlust führen, sind die Einbaumöbel Bestandteile des Wohngebäudes. Ansonsten gelten sie als Hausrat.

Grenzfall Reisegepäck — Normalerweise enthalten Hausratpolicen eine Außenversicherung. Über den Vertrag abgedecktes Reisegepäck und Wertsachen sind darüber hinaus auch in der Ferienwohnung oder im Hotelzimmer gegen Einbruchdiebstahl versichert.

Grenzfall Fahrlässigkeit — Selbst bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers kann ein Versicherer nach dem seit Anfang 2008 geltenden Versicherungsvertragsgesetz VVG seine Leistung noch prozentual zur Schwere des Fehlverhaltens kürzen. Ganz verweigern kann er sie in der Regel nicht mehr.